Allgemeine Betreuungsbedingungen zwischen Hebamme Friederike Biewald / Elisa Häntzschel und der Betreuten

Die allgemeinen Betreuungsbedingungen gelten für alle Betreuten, die von den Hebammen Friederike Biewald oder Elisa Häntzschel (im nachfolgenden Hebamme(n) genannt) in der Schwangerschaft und bis zu einem Jahr nach der Geburt betreut werden. Sie gelten auch für Teilnehmer der Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungskurse und verschiedener Selbstzahlerkurse.

 

Die Betreute/Teilnehmerin erkennt die AGBs mit ihrer Anmeldung zu einem Kurs oder der Hebammenbetreuung bei den Hebammen an. Diese Anmeldung ist verbindlich. Diese kann telefonisch, persönlich, schriftlich oder online erfolgen. Alle Betreuten und Teilnehmer erhalten eine Anmeldebestätigung schriftlich oder online.

Vorsorge und Nachsorge

Allen Schwangeren und Wöchnerinnen steht laut Gesetz eine Hebammenbetreuung zu, diese besteht auf freiwilliger Basis. Die Abrechnung aller Hebammenleistungen erfolgt nach der Hebammengebührenverordnung. Als Nachweis für die Krankenkassen gilt eine Unterschrift unter der jeweiligen Leistung.

Betreute mit einer Privatversicherung sollten sich vor Beginn der Betreuung von der Hebamme bei ihren Krankenkassen über die Höhe der Kostenübernahme informieren. Die Hebamme rechnet alle erbrachten Leistungen mit dem zweifachen Satz der Höhe der gesetzlichen Hebammengebührenverordnung ab. Die Versicherte ist verpflichtet die Kosten selber zu tragen, sollte die Krankenkasse diese nicht übernehmen.

Die Betreute wird von der Hebamme informiert, falls umfangreiche Wegegelder anfallen. Die Versicherte ist verpflichtet die Kosten selber zu tragen, sollte die Krankenkasse diese nicht übernehmen. Die Hebamme informiert die Betreute, sobald die Leistungen und oder die Betreuung der Hebamme die Hebammengebührenverordnung wahrscheinlich überschreiten. Diese Leistungen sind von der Betreuten selber zu tragen. Über diese anfallenden Extrakosten wird mit der Betreuten eine Vereinbarung getroffen.

 

Zur Geltendmachung von Hebammenhonoraren werden Auskünfte an die zuständigen Stellen erteilt. Die Hebamme beauftragt für die Abrechnung ihrer Leistung das „Heb Office“ Datenannahme-Service-Center in Lauingen. Die zur Abrechnung nach § 301a SGB V notwendigen Angaben werden übermittelt. Das Center gibt die Daten unter Beachtung des Datenschutzes an die Krankenkasse weiter.

Kurse

Die Anmeldung zu einem Kurs der Hebamme ist verbindlich und erfolgt persönlich oder online. Die Teilnehmerin bekommt von der Hebamme eine Kursbestätigung per Email. Der gebuchte Kurs kann bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn schriftlich oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach ist die volle Kursgebühr von der Teilnehmerin an die Hebamme zu bezahlen. Die Hebamme erhebt keine Kosten, sollte es möglich sein, Ersatz, z.B. durch eine Warteliste, zu finden.

Sollte ein Kurstermin aus dringenden Gründen ausfallen, werden alle Kursteilnehmer zuvor telefonisch informiert. Der ausgefallene Kurstag wird nachgeholt. Ein hierüber hinausgehender Anspruch auf Ersatz besteht nicht.

Geburtsvorbereitungskurs und Rückbildungskurs werden, bei regelmäßiger Teilnahme, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kosten für versäumte Kursstunden sind von der Teilnehmerin selbst zu tragen.

Privatversicherte sollten vorab eine Kostenübernahme ihrer Krankenkassen klären. Sollten die Kosten nicht übernommen werden, muss die Teilnehmerin diese selbst tragen.

Kurse, welche nicht von den Krankenkassen übernommen werden, sind Selbstzahlerkurse. Die volle Kursgebühr muss spätestens 7 Tage vor Beginn des Kurses auf folgendem Konto eingegangen sein:

Kreditinstitut: Deutsche Apotheker und Ärztebank

Empfänger: Friederike Biewald

IBAN: DE 29 3006 0601 0007 1923 80

BIC: DAAEDEDDXXX


Empfänger: Elisa Häntzschel 

IBAN: DE94 8604 0000 0379 9913 00

BIC: COBADEFFXXX

 

Erfolgt kein fristgerechter Eingang der Kursgebühr und kann der Kursplatz nicht anderweitig vergeben werden, wird die volle Kursgebühr der Teilnehmerin in Rechnung gestellt.

 

Bei einem „offenen Kurs“ erhält die Teilnehmerin einen Kartenkontingent. Dieses ist personengebunden. Nimmt die Teilnehmerin nicht ausreichend Kursstunden wahr und verbleiben daher Kursstunden, besteht kein Erstattungsanspruch gegenüber der Teilnehmerin. Die Teilnehmerin kann selber entscheiden, wann sie die Kursstunden wahrnimmt, solange sie, wie auf dem Anmeldeformular beschriebenen angegebenen Bereich liegen

Datenschutz/Haftung

 

Eine Haftung für durch die Hebamme verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Kursrelevante gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen sind der Hebamme unverzüglich mitzuteilen. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe und abgelegte Gegenstände.

 

 

Des Weiteren gelten die Angaben unter Impressum und Datenschutz auf der Internetseite www.Hebammenpraxis-Herzklopfen.com.